Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Bebauungsplanentwurf für das Gebiet zwischen Werderstraße, Werderschem Markt, Kurstraße, südwestlicher Verlängerung der Kleine Kurstraße, Niederwallstraße, Hausvogteiplatz, Oberwallstraße sowie für die Oberwallstraße zwischen Hausvogteiplatz und Werderstraße in Berlin Mitte, Ortsteil Mitte

 

 

 

 

 

 

 

A. Problem

 

Auf dem Gelände des Friedrichswerder West soll  Wohneigentum auf parzellierten Baugrundstücken ermöglicht werden. Es ist das Ziel durch Verdichtung und Stärkung des Wohnens in der Innenstadt an die Standorttradition kleinteiliger Wohn- und Geschäftshausbebauung anzuknüpfen.

 

Grundlage des städtebaulichen Entwurfs ist die Intention, das historische Stadtzentrum auf der Grundlage des vom Senat am 18. Mai 1999 beschlossenen Weiterentwicklung des Planwerks Innenstadt zu stärken. Der im 17. Jahrhundert angelegte Stadtgrundriss wird aufgenommen und wieder erlebbar gemacht. Es entstehen fünf Blöcke, von denen zwei als öffentliche Grünflächen angelegt werden. Es sind Stadthäuser mit einem differenzierten Wohnungsangebot und Hausgärten vorgesehen. Zu den Parkanlagen erhalten die Wohnhäuser Vorgärten. Für die geschlossenen Blockecken ist eine gemischte Nutzung vorgesehen. Das denkmalgeschützte Gebäude der marokkanischen Botschaft wird in die geschlossenen Bauweise integriert.

 

Das Plangebiet liegt im Bereich der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“, die durch Rechtsverordnung am 4. Juli 1993 in Kraft getreten ist.



B. Lösung

 

Durchführung des Bebauungsplanverfahrens I-209

 

Der Bebauungsplan hat die nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bestimmten Verfahrensschritte durchlaufen:

 

·         Aufstellungsbeschluss am 30.9.1997

·         Frühzeitige Bürgerbeteiligung 4.5.1998 bis 30.5.1998

·         Senatsbeschluss zum Planwerk Innenstadt am 18.5.1999

·         Änderungsbeschluss zum B-Plan am 10.4.2001

·         Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus am 16.4.2001

·         Erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung 25.9.2000 bis 25.10.2000

·         Beteiligung der Träger öff. Belange 14.8.2003

·         Öffentliche Auslegung gem §3 Abs. 2 BauGB vom 5.4.2004 bis 5.5.2004

 

 

C. Alternative

 

Keine

 

 

D. Gesamtkosten

 

Neben den Kosten für das Bebauungsplanverfahren sind haushaltsmäßige Auswirkungen in Folge der Realisierung des Bebauungsplanes aufgrund folgender Maßnahmen zu erwarten:

 

Erwerb der bundeseigenen Parkplatzfläche (rd. 9.100 m²)

Beräumen des Planungsgebietes

Herstellen der Erschließungsstraßen

Neuanlage von Grün- und Freiflächen

 

In der Kosten- und Finanzierungsplanung für die Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ sind die Maßnahmen veranschlagt (Beträge gerundet):


Planungskosten                    0,2 Mio. €

Grunderwerb                          4,5 Mio. €

Beräumung                             4,0 Mio. €

Straßenbau                             1,2 Mio. €

Begrünung                             1,5 Mio. €

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Summe                                  11,4 Mio. €

 

Den Kosten der Entwicklung der Bauflächen stehen Einnahmen aus den bereits angelaufenen Verkäufen der Baugrundstücke gegenüber, die nach derzeitigen Schätzungen ca. 16,3 Mio. € betragen werden. Die Einnahmen fließen der gesamten Entwicklungsmaßnahme zu und dienen der Finanzierung.

 

 

E. Flächenmäßige Auswirkungen

 

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt ca. 4,5 ha.

 

 

F. Auswirkungen auf die Umwelt

 

Im landschaftsplanerischen Fachbeitrag mit Stand vom Juli 1993 sind die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht worden. Die gem. 1 a BauGB zugrunde zu legenden Belange erfordern keinen Ausgleich. Maßgeblich ist die Eingriffsbewertung nach § 34 BauGB. Im Bebauungsplan finden die Belange von Natur und Landschaft durch Festsetzungen Berücksichtigung (siehe Begründung).

 

 

G. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

 

Keine

 

 

H. Zuständigkeit

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung


 

 

 

 


 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Entwurf für das Gebiet zwischen Werderstraße, Werderschem Markt, Kurstraße, südwestlicher Verlängerung der Kleine Kurstraße, Niederwallstraße, Hausvogteiplatz,
Oberwallstraße sowie für die Oberwallstraße zwischen Hausvogteiplatz und Werderstraße in Berlin Mitte, Ortsteil Mitte

 

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 1. Juni 2004 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplanes I-209 gemäß § 9 Abs. 3 i.V. mit § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesbaugesetzes zu.

 

 

A.     Begründung

 

siehe Anlage

 

 

B.   Rechtsgrundlage

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141; 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S.2850/2852).

 

Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken (Baunutzungsverordnung – BauNVO) in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).

 

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) in der Fassung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58).

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578).



C.  Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen

 

Nicht abschätzbar, weil die kostenmäßigen Auswirkungen im Einzelnen von den Investoren/ Bauherren bestimmt werden.

 

 

D.  Gesamtkosten

 

(Beträge gerundet):

 

Planungskosten                    0,2 Mio. €

Grunderwerb                          4,5 Mio. €

Beräumung                             4,0 Mio. €

Straßenbau                             1,2 Mio. €

Begrünung                             1,5 Mio. €

------------------------------------------

Summe                                  11,4 Mio. €

 

Den Kosten der Entwicklung der Bauflächen stehen Einnahmen aus den bereits angelaufenen Verkäufen der Baugrundstücke gegenüber, die nach derzeitigen Schätzungen ca. 16,3 Mio. € betragen werden. Die Einnahmen fließen der gesamten Entwicklungsmaßnahme zu und dienen der Finanzierung.

 


E.   Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

 

Keine

 

 

F.   Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a)       Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“, die haushaltsmäßig bei Kapitel 1220, Titel 89443. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in Höhe von 64 v.H.; die Einnahmen werden bei Kapitel 1220, Titel 33 122 nachgewiesen.

 

b)    Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine

 

 

G.  Flächenmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

H.     Auswirkungen auf die Umwelt

 

Keine

 

Berlin, den 1. Juni 2004

 

 


 

 

          Der Senat von Berlin

 

Klaus   Wowereit

Regierender Bürgermeister

Ingeborg   Junge-Reyer

Senatorin für Stadtentwicklung

 

 

Ausschuss-Kennung : StadtUmgcxzqsq